Schritte A - Z des Kauf- und Finanzierungsprozesses
Kauf- und Finanzierungsablauf
Die Umsetzung einer Finanzierungslösung parallel zu einem angestrebten Immobilienkauf, kann bei einem klaren Ablaufplan, Sie gut strukturiert durch den Prozess führen - smart und digital zeigen wir Ihnen nachfolgend die empfohlenen Schritte auf und stellen Ihnen die entsprechende Unterstützung zur Seite.
Finanzierungszertifikat bestätigt Machbarkeit
Stellen Sie die Finanzen Ihres Haushalts einmal auf den Kopf und prüfen Sie Ihre persönlichen Einnahmen, Ausgaben, Ersparnisse, Verbindlichkeiten, sowie die sich aufzeigenden einmaligen und regelmäßigen Liquiditätsmöglichkeiten für ein Finanzierungsvorhaben.
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Objektbesichtigung online oder vor Ort
Verschaffen Sie sich ein genaues Bild der ausgesuchten Immobilie und des Verkäufers. Bauen Sie eine Basis zu den Verkäufer und ggf. Immobilienmakler auf, sodass für den möglichen weiteren Prozess eine gute Kommunikation und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird.
aktiver Einstieg in den Kauf- und Finanzierungsprozess
Stimmen die ersten Voraussetzungen auf Ihrer Seite als Käufer, sowie der Verkäuferseite, werden erste verbindlichere Aussagen benötigt bzw. sind diese oftmals gewünscht. Verkäufer und Makler wünschen eine weiche Finanzierungsbestätigung (Finanzierungszertifikat), um eine sichere Basis für die Folgeprozesse und der eigentlichen Machbarkeit, zu besitzen.
Umgekehrt wäre in dem Zuge auch eine Kaufabsichtserklärung / Reservierungsvereinbarung sinnvoll, um ein Zeitfenster zu besitzen, wo Sie Ihre zu erledigenden Aufgaben erledigen können.
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vollständige Objektunterlagen erhalten
Einer der wichtigsten Punkte besteht in der Prüfung der Objektunterlagen. Einerseits für Ihre persönliche Einschätzung und andererseits auch für das Finanzierungsinstitut legt dies die Grundlage. Sind die Unterlagen vollständig, sind die Angaben korrekt und welche Aspekte ergeben sich daraus - Fragen, die Sie sich dabei stellen sollten. Sprechen uns gerne aktiv an, um Sie hierbei zu unterstützen.
Finanzierungsangebote ermitteln, vergleichen und beraten lassen mit dem Finanzierungskonfigurator
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Einer der wichtigsten Schritte neben der Auswahl der eigentlichen Immobilie ist das Finden und Umsetzen einer passenden Finanzierungslösung, die Ihre individuellen Vorstellungen berücksichtigt, auf das Vorhaben abgestimmt ist und zu Ihrer aktuellen und zukünftigen Lebensphase passt. Neben unserem Finanzierungskonfigurator, wo Sie selbstständig zahlreiche Finanzierungsangebote ermitteln und vergleichen können, steht Ihnen vor allem in diesem Schritt ein Berater zur Verfügung, der Sie durch den Finanzierungsprozess führt.
Digitaler Finanzierungsantrag
Ist das passende Finanzierungsangebot gefunden und ist der Entschluss gefallen die Immobilie kaufen und finanzieren zu wollen, gilt es nun den Finanzierungsantrag zu stellen. Einer der Voraussetzung, die zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein muss, betrifft das Vorliegen Ihrer vollständigen Bonitätsunterlagen, sowie die Objektunterlagen der Immobilie. Mit unserem Finanzierungskonfigurator können Sie Ihren Antrag vollständig vorbereiten, alle Unterlagen hochladen und digital beantragen.
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notariellen Beurkundungstermin planen und letzte Abstimmungen treffen
Ihre Finanzierung wurde beantragt und befindet sich im Kreditentscheidungsprozess, sodass nur noch die Finanzierungszusage abgewartet werden muss. Nun ist die richtige Zeit einen Beurkundungstermin abzustimmen, der in das gewählte Zeitfenster passt. Ggf. erfolgt noch eine zweite Objektbesichtigung und restliche Abstimmungen.
Darlehensvertrag, Grundschuld und Zusage
Ist der Finanzierungsantrag erfolgreich geprüft und bewilligt worden, erstellt das ausgewählte Finanzierungsinstitut, die Darlehensverträge, sowie die zugehörigen Grundschuldbestellungsdokumente. Mit der Aushändigung vorgenannter Dokumente kann man auch von einer Finanzierungszusage sprechen. Darlehensverträge werden unterzeichnet und die Grundschuldbestellungsdokumente gehen dem Notariat zu.
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notarielle Kaufvertragsunterzeichnung findet statt
Ihre Finanzierung war zustannde gekommen, der Notar erhielt die Grundschuldbestellungsdokumente und der vorab abgestimmte Kaufvertragsentwurf wird nun in seiner finalen Version verlesen, unterzeichnet und vom Notar beurkundet. Der Kauf wurde formal praktiziert und mit der Auflassungsvormerkung erfolgt der Beginn der Eigentumsumschreibungsprozess.
Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung sind erfüllt und Notarmitteilung geht zu
Sind alle formalen Voraussetzungen vom Notar geprüft und erfolgreich umgesetzt, teilt dieser die Kaufpreisfälligkeit an den Käufer mit. Sie als Käufer wiederum haben für die Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen Ihres Darlehens zu sorgen, wie die Bereithaltung des Eigenkapitals bzw. der Anteil der von Ihnen vom Kaufpreis und den Nebenkosten beigetragen wird.
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Kaufpreiszahlung
Der Kaufpreis wird an die Verkäufer überwiesen. Abhängig vom Finanzierungsinstitut kann Ihr Eigenkapital eingezogen werden und zusammen mit dem Darlehensbetrag zusammen an den Verkäufer überwiesen werden. Oftmals haben Sie auch selbstständig und im ersten Schritt Ihren Eigenkapitalanteil bzw. den Anteil, der am Kaufpreis vom Eigenkapital getragen wird, direkt an den Verkäufer zu überweisen, bevor der Darlehensanteil vom Finnazierungsinstitut an den Verkäufer ausgekehrt wird.
Bestätigung der Kaufpreiszahlung
Sofern der Notar nicht mittels Notaranderkonto für die Kaufpreiszahlung die Überwachung übernommen hat, erhält er vom Verkäufer die Mitteilung, dass der vollständige Kaufpreis beglichen wurde, sodass nunmehr der Übergabe der Immobilie nichts mehr im Weg steht.
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offizielle Übergabe der Immobilie
Kaufpreis ist vollständig beim Verkäufer eingegangen und auch alle anderen Voraussetzungen sind formell auf den Weg gebracht worden, sodass nunmehr die Übergabe an Sie als Käufer erfolgen kann. Ab jetzt beginnt der wirtschaftliche Übergang bzw. ist ein Einzug in die Immobilie möglich.
Grundbuchamt teilt Eigentumsumschreibung mit
Oftmals erst mehrere Monate nach der Kaufvertragsbeurkundung erfolgt der Vollzug der eigentlichen Umschreibung im Grundbuch. Erst jetzt sind Sie auch offiziell als Eigentümer eingetragen.
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Fragen und Antworten